Spacious Living

Ein Blog von SaveSpace

Eine Sammlung von Tipps, Tricks & Trends, die dein Leben ein wenig aufgeräumter machen.

Trennung: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung – was ist zu tun?

Der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner markiert oft einen bedeutsamen Wendepunkt im Leben, der mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Emotionen verbunden ist. Wir tauchen in die praktischen Aspekte dieses Übergangs ein und beleuchten die Schritte, die es zu bewältigen gilt, um den Auszug reibungslos zu gestalten.

Wer muss ausziehen?

Das kann man nicht so pauschal sagen, dass kommt ganz darauf an wie euer Mietverhältnis ist und ob einer von euch zu Untermiete beim anderen wohnt

Ein Partner ist alleiniger Mieter

Wenn nur einer von euch beiden den Mietvertrag unterschrieben hat, ist diese Person der offizielle Mieter der Wohnung. Der andere Partner lebt in der Wohnung sozusagen als Gast, mit Erlaubnis des Mieters. Das bedeutet, der Mieter kann den anderen Partner jederzeit bitten, die Wohnung zu verlassen, besonders wenn die Nutzung der Wohnung kostenlos ist und der andere Partner keinen Beitrag zur Miete leistet. Es wäre jedoch auch in solchen Fällen klug, eine kurze schriftliche Mitteilung zu hinterlassen, um alles sauber zu halten.

Übrigens, falls der Hauptmieter beschließt, aus der Wohnung auszuziehen, heißt das nicht automatisch, dass der andere Partner das Mietrecht übernimmt. Die Entscheidung liegt beim Vermieter. Er kann entscheiden, ob er einen neuen Mietvertrag mit dem Partner, der in der Wohnung bleiben möchte, abschließt oder nicht.

Es besteht ein Untermietverhältnis

Wenn der andere Partner hingegen zur Miete beiträgt – anders als im ersten Szenario –, handelt es sich gemäß § 553 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um eine Teilvermietung der Wohnung. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Untermietvertrag schriftlich oder mündlich vereinbart wurde. In einem solchen Fall kann der Partner nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden. Die Kündigung des Untermietvertrags muss jedoch gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Gemäß § 573c BGB muss beispielsweise die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Zudem gelten die vertraglichen Absprachen zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Beide Partner sind Mieter

Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, seid ihr offiziell als Mieter der Wohnung eingetragen. Das bedeutet, dass es nicht so einfach ist, den anderen Partner einfach vor die Tür zu setzen. Schließlich seid ihr beide gleichwertige Mieter. Wenn es nach einer Trennung darum geht, dass einer von euch alleine in der Wohnung bleiben möchte, müsst ihr eine Anpassung am Mietvertrag vornehmen, bei der sowohl der ausziehende Partner als auch der Vermieter einverstanden sein müssen. Sogar eine Kündigung müsste von euch beiden gemeinsam ausgehen. Deshalb ist es eine gute Idee, wenn ihr euch schnell auf eure zukünftige Wohnsituation einigen könnt.

Aber was passiert, wenn keine Einigung in Sicht ist? Das wird etwas komplizierter. Einen Partner einfach aus der Wohnung zu schmeißen, ist nämlich so gut wie unmöglich. Das wäre ungefähr so, als würdet ihr ihm oder ihr den Zugang zu seiner oder ihrer eigenen Wohnung verweigern. Das ist nicht erlaubt und der Ex-Partner kann dagegen juristisch vorgehen. Wenn ihr in einem Konflikt feststeckt, bleibt oft nur der Umzug in zwei verschiedene Wohnungen. Auch dafür müsst ihr eine gemeinsame Kündigung einreichen.

Wenn einer von euch auszieht, ohne den Mietvertrag mit dem Vermieter zu ändern, kann es knifflig werden. Ihr beide seid immer noch als Mieter im Vertrag eingetragen und müsst gleichmäßig für eventuelle Mietrückstände oder Schäden aufkommen. „Mitgehangen, mitgefangen“ trifft es hier ganz gut. Bedenkt, dass ihr gemeinsam für die gesamte Miete und die Kosten haftet, nicht nur zur Hälfte. Die Verteilung der Kosten könnt ihr untereinander regeln, aber vor dem Vermieter haftet ihr zusammen für alles. Selbst für Zustimmungserklärungen, etwa bei Mieterhöhungen oder Modernisierungen, muss der ehemalige Partner unterschreiben. Eure gemeinsame Verantwortung bleibt bestehen, selbst wenn die Beziehung im Streit geendet hat.

Und wenn du noch mehr Rat brauchst, kannst du einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der dir in einer ausführlichen Rechtsberatung zur Seite steht.

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Welche Möbel darf ich mitnehmen?

Um Streitigkeiten und zusätzlichen Stress zu vermeiden ist es wichtig zu wissen, was dir zusteht und welche rechtliche Vorgaben es für gemeinsames Eigentum gibt.

Persönliches Eigentum

Logischerweise darfst du alles, was du als dein Eigentum in die gemeinsame Wohnung mitgebracht hast auch wieder für dich selber behalten. Auch Gegenstände die du während der Beziehung oder dem Eheverhältnis gekauft hast, stehen dir zu. Wenn es zu Streitigkeiten zwischen beiden Parteien kommen sollte: stelle sicher dass du die Eigentumsverhältnisse auch notfalls nachweisen kannst (z.B. eine Rechnung auf der dein Name steht).

Hausrat

Hausrat sind all die Sachen in eurem gemeinsamen Haushalt, die ihr während eurer Ehe angeschafft habt. Wenn es darum geht, wer der Besitzer ist, läuft das etwas anders. Im Grunde genommen seid ihr beide automatisch Miteigentümer. Hierbei spielt es keine Rolle, wer das Ding gekauft hat oder ob die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, vermutet das Gesetz, dass alles, was für euren gemeinsamen Haushalt während der Ehe angeschafft wurde, euch beiden gleichermaßen gehört.

Wenn es nun darum geht, die Sachen aufzuteilen, kommt die „Teilung in Natur“ ins Spiel. Das bedeutet, einer von euch kriegt die Waschmaschine, der andere den Trockner. Dabei könnt ihr nicht verlangen, dass der Wert der Hälfte des übernommenen Haushaltsgegenstandes ausgleichend gezahlt wird. Klingt fair, oder?

Kann mein Partner einfach Möbel mitnehmen?

Das kommt auf die oben aufgeführten Punkte an. Wenn dein Partner zum Einzug in die Wohnung einen Sessel aus seiner alten Wohnung mitgebracht hat, so darf er diesen auch ohne deinen Einwand nach der Trennung für sich behalten. Wenn ihr jedoch einen Sessel gemeinsam erworben habt, so gelten die Regeln der Aufteilung des Hausrats.

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