Dein Umzug im Überblick
Die Aufgaben verteilen sich auf rund drei Monate. Hier der Zeitplan, darunter alle Punkte zum Abhaken.
| Wann | Worum es geht |
|---|---|
| 3 Monate vorher | Kündigen, Termin festlegen, Kosten und Transport planen |
| 1–2 Monate vorher | Umzugsfirma oder Helfer fix machen, Halteverbot beantragen, ausmisten |
| 2 Wochen vorher | Adresse ändern, Nachsendeauftrag, packen |
| Die letzten Tage | Notfallbox, Möbel abbauen, Kühlschrank abtauen |
| Umzugstag | Zählerstände, Übergabeprotokoll, Schlüssel |
| Nach dem Umzug | Anmelden, Adresse ändern, Kaution zurückfordern |
Drei Monate vorher: kündigen und planen
Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein, eine E-Mail reicht nicht. Und sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen, damit dieser Monat noch mitzählt. Schick sie also per Einwurf-Einschreiben oder übergib sie gegen Quittung.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Wenn du eine Umzugsfirma suchst, kannst du dir mit unserem Konfigurator direkt ein Angebot berechnen: Umzugsangebot berechnen.
Freier Tag: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug gibt es nicht. Manche Arbeits- oder Tarifverträge sehen aber einen Umzugstag vor, ein Blick hinein lohnt sich.
Schönheitsreparaturen: Nicht jede Renovierungsklausel im Mietvertrag ist wirksam. Prüf das, bevor du Geld für Farbe und Handwerker ausgibst.
Timing: Termine zum Monatsende sind begehrt. Wer in der Monatsmitte umzieht, bekommt Helfer, Transporter und Halteverbot oft leichter.
Ein bis zwei Monate vorher: organisieren und ausmisten
Jetzt fallen die Entscheidungen, die Vorlauf brauchen. Und je weniger du mitnimmst, desto günstiger und schneller wird der Umzug: Jeden Karton, den du nicht packst, musst du auch nicht tragen und wieder auspacken.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Internet: Dein Anbieter muss den Vertrag an der neuen Adresse weiterführen, wenn er die Leistung dort anbietet. Kann er das nicht, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG).
Halteverbot: Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde oder das Ordnungsamt. Je nach Stadt brauchst du einige Tage bis mehrere Wochen Vorlauf.
Zwei Wochen vorher: Adresse ändern und packen
Fang mit dem an, was du bis zum Umzug nicht mehr brauchst: Keller, Dachboden, Bücher, Saisonkleidung. Küche und Bad kommen ganz zum Schluss.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Hausrat: Die Hausratversicherung gilt während des Umzugs meist für eine Übergangszeit in beiden Wohnungen, muss aber Bescheid wissen.
Die letzten Tage: Notfallbox und Abbau
Jetzt geht es um alles, was am Umzugstag griffbereit sein muss, und um die Möbel.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Am Umzugstag: Zählerstände, Protokoll, Schlüssel
Manches lässt sich später nicht nachholen: die Zählerstände und der Zustand beider Wohnungen. Fotografiere die Zähler so, dass Zählernummer und Stand lesbar sind.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Unterschreib im Übergabeprotokoll nur, was stimmt. Es ist dein wichtigster Beleg, falls später um die Kaution gestritten wird.
Nach dem Umzug: anmelden und abschließen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug musst du dich beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt anmelden (Bundesmeldegesetz). Mitbringen: deinen Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, die dir dein Vermieter ausstellen muss. Die neue Adresse kommt dabei direkt auf deinen Personalausweis.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Kaution: Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen und für eine noch offene Nebenkostenabrechnung einen Teil einbehalten.
Steuer: Bei einem beruflich bedingten Umzug sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Bei einem privaten Umzug lässt sich ein Teil der Arbeitskosten einer Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Auto: Ziehst du in einen anderen Zulassungsbezirk, darfst du dein Kennzeichen behalten.
Wann sich ein Lagerraum beim Umzug lohnt
Nicht alles muss am Umzugstag in die neue Wohnung. In diesen Fällen macht ein Lagerraum den Umzug leichter:
- Zwischenzeit überbrücken: Die alte Wohnung ist schon abgegeben, die neue noch nicht bereit. Statt doppelt Miete zu zahlen, ziehen die Möbel für ein paar Wochen ins Lager.
- In eine kleinere Wohnung ziehen: Was du behalten willst, aber nicht unterbringst, wartet im Lager, bis du entschieden hast.
- Vor dem Einzug renovieren: Leere Räume lassen sich schneller streichen, und Böden sind einfacher zu verlegen.
- Ausmisten ohne Zeitdruck: Was du nicht sofort entscheiden willst, kommt erst einmal ins Lager. So packst du nur, was du in der neuen Wohnung wirklich brauchst.
Die Notfallbox: was am Umzugstag griffbereit sein muss
Pack eine Kiste oder Tasche, die nicht im Transporter landet, sondern bei dir bleibt.
Dein Fortschritt bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
Die häufigsten Fehler beim Umzug
- Zu spät gekündigt: Wer die Frist verpasst, zahlt einen Monat doppelt Miete.
- Per E-Mail gekündigt: Das ist unwirksam, und die Frist läuft weiter.
- Zählerstände vergessen: Ohne Nachweis lässt sich die Schlussabrechnung kaum prüfen.
- Ohne Protokoll übergeben: Bei Streit um Schäden fehlt dir der Beleg.
- Kartons nicht beschriftet: Das Auspacken dauert länger, als das Beschriften gedauert hätte.
- Kaution „abgewohnt“: Die letzte Miete mit der Kaution zu verrechnen, ist nicht erlaubt.
Häufige Fragen zum Umzug
Wann sollte ich mit der Umzugsplanung anfangen?
Etwa drei Monate vorher, weil die Kündigungsfrist für Mieter in der Regel so lange ist. Für Umzugsfirma und Halteverbot zum Monatsende lohnt sich noch mehr Vorlauf.
Wie viele Umzugskartons brauche ich?
Als grobe Faustregel rechnest du mit 10 bis 15 Kartons pro Zimmer, für Küche und Bücherregal eher mit mehr. Besorg lieber ein paar zu viel: Fehlende Kartons am Umzugstag kosten mehr Zeit als übrige.
Wie lange habe ich Zeit, mich umzumelden?
Zwei Wochen ab dem Einzug. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld.
Wem muss ich meine neue Adresse mitteilen?
Pflicht ist die Anmeldung beim Bürgeramt. Dazu kommen Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Versicherungen, der Rundfunkbeitrag, Versorger, Abos und Vereine. Ein Nachsendeauftrag fängt auf, was du vergisst, ersetzt die Adressänderung aber nicht.
Was mache ich, wenn Auszug und Einzug nicht zusammenpassen?
Du kannst mit dem Vermieter über andere Termine verhandeln oder die Zeit überbrücken: Möbel und Kartons lassen sich einlagern, bis die neue Wohnung bereit ist.
